Sobald der Entschluss für ein Gartenhaus ansteht, stellt sich die Frage nach der Baugenehmigung für das Gartenhaus. In jedem Bundesland gelten leider unterschiedliche Regeln für das Aufstellen eines Gartenhauses. Somit fasst dieser Artikel diese Regeln und Herangehensweisen übersichtlich zusammen.
Unabhängig davon, ob du ein Gartenhaus selber bauen wirst, oder eine Firma beauftragst. Die Rücksprache mit dem Bauamt bezüglich Baugenehmigung sollte in jedem Fall erfolgen. Denn nichts ist schlimmer, als das Gebäude wieder abreißen zu müssen.
Warum eine Baugenehmigung für das Gartenhaus?
Unabhängig ob du ein Gartenhaus selbst baust oder als Bausatz von einer Firma liefern lässt. Es gibt diese Gebäude als kleinen Geräteschuppen oder als voll funktionstüchtiges Tiny House samt Heizung. Ungeachtet dessen, darf nicht jeder einfach so drauf los bauen. Daher gibt es aus gutem Grund genau definierte Baufenster und Abstandsregeln für den Brandschutz. Die vermeintliche Regelungswut der Behörden hat seine Gründe und unterliegt einer ständigen Überarbeitung. In NRW wurde 2019 die Höchstgrenze von 30m3 auf 75m3 umbauten Raum angehoben und bedarf erst darüber hinaus einer Baugenehmigung.
Zu diesen Gründen gehören neben dem Brandschutz auch ein einvernehmliches Auskommen mit den Nachbarn. Wer will schon vom Nachbarn auf der Dachterrasse seines neuen Gartenhauses beim Sonnenbaden beobachtet werden? Auch geht es um den Umweltschutz, denn ein Gartenhaus versiegelt wieder Fläche, in der Regenwasser versickern könnte. Ebenso möchte das Bauamt dafür sorgen, dass ein Gartenhaus standsicher ist und nicht beim leisesten Windhauch umfällt und Menschen verletzt werden. Die Gründe sind also vielfältig und nicht willkürlich.
Was wird für die Baugenehmigung benötigt?
Bevor nun die Panik bei der Erlangung einer Baugenehmigung ausbricht, stellt sich die Frage, was wird wirklich benötigt? Viele Denken jetzt direkt an Pläne mit einer Statik vom Architekten. Das ist aber nur die halbe Wahrheit.
Plan des Grundstückes
Zuerst bedarf es in jedem Fall eines Plans des Grundstückes, damit die Postion des Gartenhauses eingezeichnet werden kann. Für jedes Grundstück ist ein Baufenster vorgegeben, in dem gebaut werden darf. Kurzum gibt es neben einer maximalen Bebauung auch diverse Abstandsregeln, die zu beachten sind. Folglich steht zum Schluss noch eine maximale Länge der Grenzbebauung auf der Liste der zu beachtenden Faktoren. Viele Worte, die anhand folgender Grafik einfach zu verstehen sind. Insbesondere für die freundlichen Kollegen aus dem Bauamt, die in der Bauberatung zur Seite stehen. Folglich ist eine Baugenehmigung nämlich nicht erforderlich, wenn alle Parameter eingehalten werden. Und wenn es mal etwas größer wird, kann eine Baugenehmigung nach einem Gespräch ggf. einfach erlangt werden.

Bauplan des Gartenhauses
Neben dem geplanten Ort für das Gartenhaus bedarf es einem Bauplan, nach dem gebaut werden soll. Mitunter definiert dieser die Dimensionen des Gebäudes von Länge, Tiefe, Höhe und damit dem umbauten Raum. Selbstverständlich wiederum relevant für die Frage nach einer Baugenehmigung. Ebenso gibt der Bauplan Auskunft über die verwendeten Materialien und dadurch über die Standsicherheit. Der Bauplan ist demnach unumgänglich für den selbstständigen Bau des Gartenhauses und liefert direkt eine Basis für die nötige Stückliste. Hier findest du meinen aktuellen DIY Tiny House / Gartenhaus Bauplan.
Statik des Gartenhauses
In vielen Foren stellt sich immer die Frage nach der Statik für ein Gartenhaus. Oftmals wird Unwissenheit seitens Bauherren und Herrschaftswissen seitens Profis genutzt, um Leute von diesem Vorhaben abzuhalten. Kurz gesagt, es handelt sich um ein eingeschossiges Gebäude, bei dem gut dimensionierte Wände und ausreichend dicke Dachbalken entscheidend sind. Dafür sind hier die relevanten Formeln zur Berechnung der Statik des Gartenhauses zu finden.
Folgerichtig ist ein genehmigungsfreies Gartenhaus kein Nachweis einer Statik nötig! Sich einen gut dimensionierten Bauplan zu erarbeiten oder bei Zeltnadel zu kaufen, ist für den Heimwerker obligatorisch.
Das sind die Regeln zu den Baugenehmigung für das Gartenhaus in den Bundesländern
In jedem Bundesland gelten leider andere Regeln für den genehmigungsfreien Bau eines Gartenhauses, die im Folgenden mit stand April 2021 zusammengefasst sind. Bitte bedenke, dass sich die Regeln immer wieder ändern und der Blick in den Gesetzestext hilfreich ist. Für Nordrhein-Westfalen hält sich beispielsweise noch immer die alte Regel von 30m3 Umbauten Raum als Top Treffer bei Goolge, sobald man nach „Gartenhaus genehmigungsfrei NRW“ sucht, was schlicht falsch ist.
Baden-Württemberg
Je nachdem was geplant wird, sind in Baden-Württemberg 40m3 umbauter Raum innerhalb des Bebauungsplans Genehmigungsfrei möglich. Wie in allen Bundesländern darf das Gartenhaus keine Heizung haben und damit kein Aufenthaltsraum sein.
Bayern
Für ein Gartenhaus in Bayern sind 75m3 umbauter Raum innerhalb des Bebauungsplans möglich. Selbstverständlich ohne Aufenthaltsräume. Die Rechtsgrundlage zur nicht nötigen Baugenehmigung ist hier zu finden.
Berlin
Im Vergleich zu Brandenburg, gelten in Berlin leider nur 30m3 umbauter Raum innerhalb des Bebauungsplans für ein Gartenhaus. Die Bauordnung sagt dies in §62 aus. Größere Gartenhäuser oder welche mit Aufenthaltsraum bedürfen dann einer gesonderten Baugenehmigung.
Brandenburg
Auch in Brandenburg sind 75m3 umbauter Raum innerhalb des Bebauungsplans möglich. Selbstverständlich auch wieder ohne Aufenthaltsräume und ohne Feuerstätten. Die Grundlage in der Bauordnung ist in §61 zu finden.
Bremen
Des Weiteren sind in Bremen 24m2 Grundfläche innerhalb des Bebauungsplans gemäß aktueller Bauordnung für Gartenhäuser zulässig. Selbstverständlich ohne Aufenthaltsräume. Beachte welche Höhe auch ohne Baugenehmigung möglich ist.
Hamburg
Ebenso schwer, wie ernüchternd zu finden sind die 30m3 umbauter Raum innerhalb des Bebauungsplans für Hamburg. In dieser Broschüre ist der §60 HBauO zu finden. Über einer Grundfläche von 3x3m und einer Deckenhöhe von 3m benötigt man wieder eine Baugenehmigung. Oder eben mit Aufenthaltsräumen.
Hessen
Für Hessen gelten 30m3 umbauter Raum innerhalb des Bebauungsplans als Genehmigungsfrei. So ein Gartenhaus darf gemäß Bauordnung keine Heizung haben.
Mecklenburg-Vorpommern
Das Gartenhaus darf bis 30m2 Grundfläche haben, aber nicht höher als 3m innerhalb des Bebauungsplans sein. Hier findet sich die aktuelle Bauordnung. Dies wären bis zu 90m3 umbauter Raum ohne Aufenthaltsräume, die ohne Baugenehmigung möglich sind.
Exkurs zu umbauten Raum und Grundfläche für die Baugenehmigung für das Gartenhaus
In den verschiedenen Landesbauordnungen finden für die Gartenhäuser verschiedene Berechnungsmethoden Anwendung. Entweder wird in Kubikmeter umbauter Raum oder in Quadratmeter Grundfläche gerechnet. Sobald es zu einer Betrachtung der Grundfläche kommt befindet sich meist eine Höhenbegrenzung von 3m im Gesetzestext.
Im Saarland gilt beispielsweise 10m2 Grundfläche als Genehmigungsfrei. Beziehen wir jetzt eine maximale Höhe von 3m in die Berechnung ein, ist ein umbauter Raum von 30m3 zulässig.
Niedersachsen
Innerhalb des Bebauungsplans darf in Niedersachsen bis zu 40m3 umbauter Raum gebaut werden. Die aktuelle Verordnung befindet sich hier. Wie auch in allen anderen Ländern ohne Aufenthaltsräume.
Nordrhein-Westfalen
In Nordrhein-Westfalen sind bis zu 75m3 umbauter Raum innerhalb des Bebauungsplans genehmigungsfrei. Mein aktuelles Gartenhaus fällt in diese Liste der genehmigungsfreien Gartenhäuser ohne Aufenthaltsraum.
Rheinland-Pfalz
Mit zu den Größeren ohne Aufenthaltsräume zählt Rheinland-Pfalz mit 50m3 umbauter Raum innerhalb des Bebauungsplans. Die Rechtsgrundlage findet sich in §62.
Saarland
Für das Saarland gilt gemäß Bauordnung ein Limit von 10m2 Grundfläche innerhalb des Bebauungsplans. Darüber hinaus muss eine Baugenehmigung beantragt werden. Selbstverständlich auch wenn daraus Aufenthaltsräume entstehen sollen.
Sachsen
Bauherren in Sachsen dürfen leider nur 10m2 Grundfläche ohne Aufenthaltsräume innerhalb des Bebauungsplans realisieren. Hier findest du die aktuellen Paragraphen.
Sachsen-Anhalt
Auch in der Bauordnung von Sachsen-Anhalt gelten maximal 10m2 Grundfläche innerhalb des Bebauungsplans, um genehmigungsfrei zu sein. Selbstverständlich ohne Aufenthaltsräume.
Schleswig-Holstein
Ein Gartenhaus ohne Aufenthaltsräume darf in Schleswig-Holstein bis zu 30m3 Umbauten Raum innerhalb des Bebauungsplans haben. Dies ist in §63 der Landesbauordnung zu finden.
Thüringen
Mit 10m2 Brutto-Grundfläche innerhalb des Bebauungsplans sind Gartenhäuser in Thüringen möglich. Dies ist hier in §60 der THürBo zu finden. Selbstverständlich ohne Aufenthaltsräume.